Impressum

ASSION Lichtwerbeanlagen GmbH

Dossenheimer Weg 64-66
69198 Schriesheim

Telefon: 0 62 03 / 9 54 29 – 0
Fax: 0 62 03 / 9 54 29 – 22

Internet: www.assion.de
E-Mail: info@assion.de

Geschäftsleitung: Andreas Assion
Handelsregister Mannheim
HTB-Nr. 431185

Technische Umsetzung der Webseite:

gruenphase®
consulting & media
Berliner Ring 63
68519 Viernheim
info@gruenphase.com
www.gruenphase.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen sind ausschließlich und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte. Die ASSION Lichtwerbeanlagen GmbH, Schriesheim wird in nachstehendem Fließtext ASSION genannt. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von ASSION schriftlich anerkannt sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen gelten nicht, auch wenn ASSION nicht ausdrücklich widersprochen hat.
    1. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend § 28 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
  1. Für den Umfang der Lieferung gilt die Auftragsbestätigung von ASSION. Änderungen und Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung durch ASSION.
  2. Bei Auftragsstornierungen aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen ist ASSION berechtigt, für Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten 30 vom 100 des Warenwertes der Auftragsbestätigung zu fordern.
  3. Die Lieferung umfasst keine Bau- und Montagearbeiten, wenn hierüber zwischen uns keine besondere Vereinbarung getroffen wurde und diese in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich enthalten ist. Bei Montageaufträgen erfolgt die Lieferung aller Materialien frei Baustelle. Nicht zu den Leistungen von ASSION gehören die bauseits zu schaffenden Montagevoraussetzungen nach den Montagebedingungen ASSION.
  4. Erfüllungsort für den Versand ist – auch bei frachtfreier Lieferung – die Verladestelle. Bei sämtlichen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren sowie das Transportrisiko mit der erfolgten Beladung des ausgewählten Transportmittels bei ASSION auf den Käufer über, unabhängig davon, ob ASSION mit werkseigenen Fahrzeugen Transporte ausführt oder fremde Fuhrunter- nehmen und Speditionen einsetzt.
  5. Erfolgt Lieferung durch ASSION frei Baustelle, so erfolgt die Entladung auf der Baustelle durch den Besteller auf dessen Kosten und Risiko.
  1. Die im Kaufvertrag angegebenen Preise sind bei einer vereinbarten Lieferzeit bis zu vier Monaten für ASSION bindend. Bei länger vereinbarten Lieferfristen behält sich ASSION im Falle der Änderung der Gestehungskosten eine Preisberichtigung entsprechend den eingetretenen Veränderungen vor.
  2. Kaufpreise und Werkvergütungen sind wie folgt fällig und zahlbar:
    a.) 1/2 des Kaufpreises bei Auftragserteilung, 1/2 nach Rechnungstellung.
    b.) Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.
    c.) Der Besteller kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zahlung geleistet hat. Eine besondere Mahnung ist hierfür nicht erforderlich. ASSION ist berechtigt je Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
    d.) Beanstandungen haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Daher ist die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen oder die Aufrechnung mit von ASSION bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen durch den Besteller ausgeschlossen.
    e.) Ein Verstoß des Bestellers gegen seine Zahlungsverpflichtungen sowie der Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, berechtigen ASSION, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Bestellers auszuführen Im Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers gelten durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei insoweit als nachgewiesen.
  1. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin, für dessen Einhaltung keine Gewähr übernommen wird. Verzug tritt für ASSION erst durch besondere Mahnung des Käufers ein. Im Falle des Verzugs ist der Käufer berechtigt. abgesehen von den unter Ziffer 2 geregelten Fällen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangen.
  2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ASSION die Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt für Betriebsstörungen durch Maschinenausfall sowie unverschuldeten Mangel an Betriebs- und Rohstoffen und Verzögerung durch Zulieferer.
  3. Wird für den Fall des Lieferverzugs eine Konventionalstrafe vereinbart, so gilt als Höchstsatz 0,2 % der Netto- auftragssumme je Werktag, jedoch insgesamt maximal 5 % der Nettoauftragssumme.
  4. Teillieferungen und Leistungen einschließlich Bauleistungen sind statthaft. Hierfür sind nach ihrer Durchführung Abschlagszahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich der Nebenforderung behält sich ASSION das Eigentum an der verkauften Ware vor.
Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung der Ware verpflichtet und hat sie auf Verlangen auf seine Kosten besonders zu lagern und zu kennzeichnen. ASSION kann den Herausgabeanspruch aufgrund Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsverzug ohne Fristsetzung der Abgabe eine Rücktrittserklärung geltend machen.
  2. Für den Fall der Veräußerung – sei es vor oder nach der Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung – tritt der Käufer schon jetzt alle seine, ihm den Kunden gegenüber hieraus entstehenden Ansprüche, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, mit Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Werts der Vorbehaltsware gemäß dem Rechnungsbetrag bzw. in Höhe des jeweiligen Eigentumsanteils an ASSION ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen die Abtretung offenzulegen und ASSION die Namen und Adressen der Drittschuldner und die Höhe der Forderungen mitzuteilen.
  1. Offensichtliche Abweichungen der Lieferung oder Leistung von der Bestellung – gleich welcher Art – sowie Sachmängel, die bei der Übergabe der Lieferung oder Leistung an den Kunden vorhanden sind, sind – wenn die Abweichung oder der Sachmangel beim Erhalt der Lieferung oder der Leistung bei üblicher kaufmännischer Prüfung festgestellt werden kann (offensichtliche Abweichungen und Mängel) – innerhalb von 8 Tagen ab der Entgegennahme der Ware schriftlich gegenüber ASSION anzuzeigen. Beanstandungen, die trotz pflichtgemäßer Prüfung nicht sofort festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung – längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Feststellung – gegenüber ASSION anzuzeigen. Die Unterlassung fristgemäßer Anzeige bedeutet die Genehmigung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß, sodass jegliche Ansprüche gegen ASSION ausgeschlossen sind. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Bei berechtigter Beanstandung von Lieferungen durch den Kunden innerhalb der vorstehenden Frist leistet ASSION Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; als Ersatzlieferung gilt auch die Lieferung vergleichbarer Ware, die dem Gebrauchszweck der beanstandeten Ware im Wesentlichen entspricht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ASSION auf den nach der Art des Kaufgegenstandes vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von ASSION oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet ASSION bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, bei ASSION zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei ASSION zurechenbaren Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung sowie die wegen eines Mangels bestehenden Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verjähren, sofern ASSION den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat und der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr nach dem Abliefertermin.

Soweit ASSION Montage- und Bauleistungen übernimmt, gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Montagebedingungen:

  1. 1.) Im Falle der Übernahme von Montage- und Bauleistungen durch ASSION werden in der nachfolgenden Rangfolge folgende Regelungen Gegenstand des Vertrages:
    a.) Das Angebot in Gestalt der Auftragsbestätigung durch ASSION,
    b.) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ASSION nach dem Stand Oktober 2010
    c.) die Montagebedingungen.
  2. Umfang der Montage- und Bauleistungen
    Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach dem Angebot und der Auftragsbestätigung von ASSION. Ergibt sich nach der Auftragserteilung die Notwendigkeit, den Auftragsumfang zu erweitern oder zu ergänzen, so verpflichtet sich der Besteller, entsprechend Nachtragsaufträge an ASSION zu erteilen.
Der Besteller ist verpflichtet, den erhöhten Material- und/oder Arbeitsaufwand gesondert zu vergüten. Dies gilt jedenfalls und unabhängig davon, ob der Auftrag auf der Grundlage von Einheitspreisen und Massen, oder zum Pauschalfestpreis vergeben wurde.
  3. Bau- und Montageleistungen beziehen sich auf jeden Fall nur und ausschließlich auf den Einbau der von ASSION gelieferten Geräte und Anlagen. Wegekosten sowie Gerüste etc. gehen zu Lasten des Bestellers.

ASSION steht es frei, Bau- und Montageleistungen selbst durch eigene Mitarbeiter oder durch von ihr eingewiesene Subunternehmer auf ihre Kosten ausführen zu lassen.

Der von ASSION im Angebot, Auftragsbestätigung oder auf sonstige Weise genannte Montagetermin ist ein circa-Terminsind vom Kunden einzuhalten. Der Kunde hat Gewähr dafür zu leisten, dass die bauseitigen Vorleistungen (Bautenstand) den Montagebeginn zulassen und dass die Baustelle problemlos mit den erforderlichen Fahrzeugen erreicht werden kann. Ist dies nicht der Fall, hat der Besteller ASSION auf Nachweis den entstehenden Verzögerungsschaden zu ersetzen. Verzögert sich der vereinbarte Montage- bzw. Baubeginn infolge höherer Gewalt, beispielsweise schlechter Witterungsverhältnisse, so ist unverzüglich ein Ersatztermin abzustimmen.

Abweichend von den Zahlungsbedingungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ASSION verlangen, dass Abrechnung und Zahlung der ASSION zustehenden Vergütung wie folgt erfolgt:

  1. Zahlung der Materialkosten nach Rechnungslegung von ASSION sofort nach der letzten Materiallieferung,
  2. Zahlung der Montagekosten nach Fertigstellung der von ASSION übernommenen Bau- und Montageleistungen.

Die Genehmigungen von Behörden für die Anlagen sind grundsätzlich vom Besteller einzuholen, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
Für Zeichnungen, Angebote, Ausarbeitung von Logos, Entwürfe usw. wird das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten. Sie dürfen dritten Personen nicht zugängig gemacht werden.

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Mannheim.
  2. Sämtliche Verträge, auch Exportgeschäfte, unterliegen deutschem Recht. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, erfolgt Versand – auch ins Ausland – für Rechnung und auf Gefahr des Kunden.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Lieferungen, Werkstattleistungen und Zahlungen ist Mannheim.
  4. Die rechtliche Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen macht die übrigen Bestimmungen nicht unwirksam.

Quellennachweise

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  12. 13845972 | © James Thew – Fotolia.com | Link zur Verwendung
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